Alle GÖD Pensionisten können auf Antrag für alle abgeschlossenen Aus- und Weiterbildungskurse (z.B. Kurse an Volkshochschulen etc.) jährlich 1 Mal einen Bildungsförderungsbeitrag von 45,- Euro beantragen.
Voraussetzungen für den Bildungsförderungsbeitrag:
Aufrechte GÖD-Mitgliedschaft
und Beitragswahrheit
Hinweis von Karlheinz Fiedler - Bildungsreferent der Bundesleitung der GÖD-Pensionisten:
Bildungsförderungsbeitrag für PensPower-Kurse bei VHS und an der Fischerstiege:
Für derzeit ausgesetzte oder noch nicht abgeschlossene Kurse kann vom Referat für Bildung der GÖD kein Ansuchen um Bildungsförderungsbeitrag in der Höhe von € 45,-- positiv erledigt werden. Angesucht werden kann ausschließlich nur nach Absolvierung des jeweiligen Kurses sofern eine Anwesenheit an 2/3 der angebotenen Termine vorliegt.
Antragstellung: Formular erforderlich!
Das Formular "Bildungsförderungbeitrag für Pensionistinnen und Pensionisten" kann bei der Bundesleitung bzw. der zuständigen Landesleitung angefordert oder online im passwortgeschützten Mitgliederbereich (LogIn mit Mitgliedsnummer und Geburtsdatum) der GÖD-Website
www.goed.at ► Download & Formulare ► Formular Bildungsförderung ► "Bildungsförderungbeitrag für Pensionistinnen und Pensionisten" geöffnet, direkt ausgefüllt und für die Antragstellung lokal gespeichert werden.
Bitte es unter Anschluss der geforderten Beilagen (in Kopie) bei der GÖD einreichen.
Aktuelles Antrags-Formular direkt von dieser Website herunterladen:
► Bildungsförderungsbeitrag_Formblatt_Pensionisten
Stand: 23. April 2020 - Irrtum vorbehalten!
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